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Wohnbauförderung für Familien

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Das neue “BauKi”

Die neue Wohnbauförderung für Familien ist beschlossen und ist zum 01.06.2023 in Kraft getreten.

Diese neue Förderung löst das im Jahr 2022 ausgelaufene Baukindergeld ab. Nachdem diese Förderung bereits länger angekündigt war, sind jetzt die verbindlichen Voraussetzungen festgelegt und veröffentlicht worden.

Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen nun die Eckpunkte der neuen Förderung vorstellen und laden Sie gleichzeitig ein uns bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation gerne direkt zu kontaktieren.

Leider sind solche staatlichen Fördermaßnahmen nicht immer einfach verständlich, daher stehen wir Ihnen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen zur Förderung von Wohneigentum für Familien:

Grundzüge der Förderung

Ausschließlich ein Neubau und der Erstkauf von selbst¬genutztem und klimafreundlichen Wohneigentum in Deutschland.

Grundsätzlich darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen (hier ist die Berechnungsbasis das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Jahre 2020 und 2021) max. 60.000 Euro betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um weitere 10.000 Euro.

Die maximal geförderten Kreditbeträge starten bei 140.000 Euro bis maximal 190.000 Euro bei Effizienz 40 Häusern ohne Qualitätssiegel (QNG). Ist die Wohnimmobilie zusätzlich mit dem QNG-Siegel ausgezeichnet, erhöhen sich die geförderten Kreditbeträge bis zu einer Kreditsumme von maximal 240.000 Euro.

Wichtig! Haben Sie bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (Programm 424) erhalten dann entfällt ein Anspruch auf diese neue Wohnbauförderung für Sie.

Baukindergeld ist mit den Programmen der LAKRA (Z15 Darlehen, Baden-Württemberg) kombinierbar, NICHT aber mit dem KfW Darlehen klimafreundliches Wohnen.

Eine Prüfung des optimalen Finanzierungsgestaltung können wir gerne gemeinsam mit Ihnen durchführen.

Informationen zu den Zinssätzen und Laufzeiten

Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie gleich hohe monatliche Kreditraten (es besteht die Wahlmöglichkeit bis zu 5 Jahren – je nach Kreditlaufzeit – die Tilgung auszusetzen und in dieser Zeit nur die Kreditzinsen zu zahlen)

Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 0,01 % (0,01 %)
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 1,05 % (1,06 %)
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 1,24 % (1,25 %)

Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Lauf¬zeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

Laufzeit und Zinsbindung Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre 1,35 % (1,36 %)

Sprechen Sie uns bei Rückfragen gerne an. Unser Spezialisten Team steht Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Haben wir ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie direkt kostenlos und unverbindlich einen Termin in Unserem Hause über E-Mail oder Telefon.