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Riester Rente out - "Bürgerrente" in der Diskussion

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Beitrag von Monika Sanders

Aktuelles aus der Finanzdienstleistungsbranche

Zwei Themen beschäftigen die Finanzdienstleister schon seit geraumer Zeit. Da ist einerseits die „Nachfolgelösung“ der vollkommen überteuerten Riester-Rente und andererseits das übliche Vergütungssystem der Branche – die Provisionen.

Gerade die Riester-Rente konnte das geplante Ziel eine Zusatzversorgung der Altersrente, durch die seinerzeitige Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht erfüllen, weil die Kostenstrukturen dieser Rentenlösung, gepaart mit der 100% Kapitalgarantie, zu keinen guten Rentenergebnissen geführt haben.

Ein wesentlicher Teil dieser Kosten waren eben auch die Provisionen, die der Vertrieb dieser Produkte vereinnahmt hat. Der „Sterbeprozess“ der Riester Rente hat daher nicht erst jetzt begonnen, sondern begann schon seit ein paar Jahren schleichend.

Die Politiker haben sich lange Zeit gelassen, doch nun werden immer mehr Details zum „Nachfolgemodell“ der Riester Rente, die voraussichtlich Bürgerrente heißen soll, bekannt. Ziel soll sein, die Komplexität der Riester Rente zu „entschlacken“. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) gibt hier nach dem aktuellen Stand folgende Eckpunkte bekannt:

  • Die Bürgerrente soll verständlich, transparent und unbürokratisch werden.
  • Die Höhe der Zulage ist nicht mehr an das Einkommen gebunden.
  • Zudem sollen nun auch Selbständige in den Genuss dieser staatlich geförderten Altersversorgung kommen.
  • Jeder vom Versicherten selbst eingezahlte Euro soll mit 50 Cent Zulage vom Staat honoriert werden.
  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden noch einmal 100 Euro pro Jahr Zulage hinzugerechnet.
  • Der maximale geförderte Sparbeitrag für 2023 ist 3.504 € (exakt sind es 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung- d.h. der maximal geförderte Beitrag wächst in den folgenden Jahren an) bemessen an Beispiel 2023 steuert der Staat dann 1.752 € als Zulagen hinzu. Zzgl. Kinderzulage. Die Gesamtsparrate bei der Bürgerrente ist somit deutlich höhere Sparrate, als es bislang bei der Riester Rente möglich war.
  • Das Garantieniveau auf die angesammelten Beiträge und Zulagen in der Bürgerrente soll auf 80% abgesenkt werden. Dadurch besteht die Option das Kapital über die üblicherweise langen Laufzeiten solcher Verträge, chancenorientierter anzulegen.
  • Vertriebskosten – hier insbesondere die Vermittlungsprovisionen, sollen deutlich reduziert werden, um die Rendite der neuen Bürgerrente sicher zu stellen.
  • Die finalen Eckdaten der Bürgerrente sollen bis zur Sommerpause 2023 festgelegt sein.

Gerade diese Diskussion, um die Vergütung des Versicherungsvertriebs mittels Provisionen befeuert die grundsätzliche Frage nach einem Provisions-Deckel oder dem gänzlichen Verzicht auf Provisionen für den Vertrieb. Die zuständige EU-Kommission hat das Verbotsvorhaben vorerst zurückgestellt, aber das Thema ist damit bestimmt noch nicht gänzlich vom Tisch.

Im Haus fintag setzen wir daher schon seit vielen Jahren auf eine transparente und faire Honorierung unserer Finanzdienstleistung.

Für uns stand und steht ein faires Miteinander immer im Zentrum unserer Beratung. Daher verzichten wir, wo immer es möglich ist, auf Provisionsleistungen und vereinbaren stattdessen eine Honorarzahlung. Somit bleiben die Beratungskosten immer transparent und die Anlagebeträge werden vollständig, d.h. ohne Abschluss- und Vertriebskosten angelegt.

Kommen Sie gerne auf uns zu, da wir zudem immer ein Erstgespräch zu einem Finanzthema kostenfrei anbieten – daher gibt es keinerlei Kostenrisiko bei der von uns etablierten Honorarberatung.

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