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Grundsteuer 2022
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Zuletzt bearbeitet am
Beitrag von Monika Sanders, Team fintag
Grundsteuer in Deutschland
Ein Musterexemplar für die verbliebene Kleinstaatlichkeit und das erschreckende Unvermögen der Finanzämter, Kundendaten digital aufzunehmen
Es ist mir ein echtes Vergnügen, fast täglich mit meinem ersten Kaffee humorvolle, ironische Artikel und Leserbriefe zum Thema Grundsteuerreform zu lesen („Hör mal Elster – auflegen gilt nicht“, Stuttgarter Zeitung 04.08.2022)
Nur leider hilft dieses Vergnügen kaum weiter, wenn sich 36 Millionen Bürger dann an die verpflichtende Abgabe der Grundsteuererklärung begeben. Natürlich ist es absolut legal, den Steuerberater mit der Aufgabe – wie gewohnt zu betrauen – sofern er noch Kapazitäten hat, aber auch er benötigt die erforderlichen Angaben, die weit über die Angaben der Anlage V+V der EkSt. Erklärung hinausgehen.
Hier die ersten beiden wesentlichen Erkenntnisse:
7 Modelle der Grundsteuerermittlung:
Die Grundsteuererhebung ist Sache der Länder – und trotz des Europäischen Geistes und der vielbemühten Globalisierung haben es die Bundesländer nicht geschafft, sich in der simpel erscheinenden Frage der Neuordnung der Grundsteuerregelung zu einigen – so sind sage und schreibe 7 Modelle zur Ermittlung der neuen Grundsteuer entstanden (was für eine Verschwendung von Ressourcen).
Nun – man stelle sich einen Bundesbürger vor, der in Weinheim lebt und – aus Erbschaft/Umzugs- oder Kapitalanlagegründen in Esslingen, Frankfurt und Sachsen-Anhalt Wohnungen sein Eigen nennt – er hat vier unterschiedliche Arten von Erklärungen abzugeben.
Wege der Anmeldung der Daten:
- Drei Bundesländer verlangen vom Bürger die Eingabe der Daten ausschließlich über Elster – WUNDERBAR – aber Elster ist sperrig – und selbst wenn der Bürger tapfer alle Daten ermittelt hat, so verweigert sich das Programm an merkwürdigen Punkten: die Null kann auf drei verschiedene Arten eingegeben werden – das Wort Null- die Zahl 0 (nicht zu verwechseln mit dem Buchstaben O wie Otto) aber auch dadurch, dass man NULL eingibt – dann zu speichern versucht – und bei Fehlermeldung die „Null“ löscht – und dann macht das Programm weiter
- Elf Bundesländer haben sich für die etwas leichter zu handhabende Webseite www.grundsteuererklärung-fuer-privateigentum.de entschieden – ein DigitalService, entwickelt im Auftrag des Finanzministeriums….
- Und wenn eine 89-Jährige zwar die Steuererklärung abgeben möchte, aber altersbedingt leider nicht digital orientiert ist – so darf sie – als begründeter Härtefall einen Papierbogen beantragen, der entweder beim zuständigen Finanzamt abgeholt werden muss – oder je nach Gnade des Finanzbeamten sogar per Post zugesendet werden könnte. Nehmen wir unseren Kunden aus Weinheim – er muss bei 4 Finanzämtern – nämlich immer am Standort der Immobilie - diesen Härtefallbogen beantragen. Dieser Bogen wird dann begleitet von acht
- Seiten „Bedienungsanleitung“ im feinsten Beamtendeutsch der Finanzämter Andere Bundesländer wiederum bieten beschreibbare PDF’s an – Bayern und Hamburg sogar die Möglichkeit, ein Formular handschriftlich auszufüllen – und ans Finanzamt weiterzuleiten.
- Man munkelt – zumindest in Baden-Württemberg – es solle auch bald eine beschreibbare PDF geben, die man dann an das ZUSTÄNDIGE Finanzamt senden darf, nun denn – vielleicht kommt diese „Erleichterung“ ja noch
Quelle: https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
Sorry, die Verfasserin wollte wirklich nicht in die Reihe der ironischen Kommentare abgleiten - aber es fällt wirklich schwer, nicht zur Revoluzzerin zu werden.
Also wenden wir uns einigen wichtigen allgemeinen Fakten zu
Unter dem beigefügten Link finden sie ein Merkblatt mit allgemeinen Informationen und eine Tabelle, die Ihnen pro Bundesland sagt, welche Angaben Sie benötigen, wo Sie diese Angaben finden oder ermitteln können – und Tipps in welcher Art sie diese Angaben weiterleiten müssen (nicht Dezimalzahl, sondern Bruch mit Zähler und Nenner 😊)
[Link zu den Unterlagen]({{< ref “unterlagen” >}})
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir mit dieser Newsletter KEINE rechtliche oder steuerliche Beratung vornehmen, sondern - unter Ausschluss jeglicher Haftung - das Wissen zusammenstellen, das wir in den letzten Monaten zusammengetragen haben. 95% unsere Kunden sind Immobilienbesitzer – die Anzahl der Anfragen um Hilfestellung kommen verstärkt.
Wir hoffen Ihnen hiermit eine Hilfestellung zu geben, die Aussage, dass die Länder eine Fristverlängerung nach dem 31.10.2022 gewähren werden – hilft leider wenig – das heißt nur, dass wir den Ärger von heute auf morgen verschieben dürfen !
Mit fast nicht ironischen Grüßen
Ihre fintag